Kosten und Abrechnung
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie kann ich Leistungen mit privaten Krankenversicherungen, Beihilfe und Selbstzahlern abrechnen.
Abrechnung nach GOÄ
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt G, Psychotherapie, Ziffer 870, üblicher Steigerungsfaktor 3,1.
Es kann vorkommen, dass Kostenträger nicht die volle Gebühr übernehmen; in diesem Fall fällt eine Zuzahlung an.
Private Krankenversicherung / Beihilfe
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Klären Sie vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle: erstattete Stunden, Höhe der Kostenübernahme, Antragsverfahren.
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Die Beantragung erfolgt bei Bedarf nach den probatorischen Sitzungen.
Selbstzahler
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Keine Anträge oder Formalitäten nötig
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Freie Entscheidung über Dauer und Häufigkeit der Therapie
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Kein Eintrag in der Akte – z. B. relevant für Versicherungen oder Verbeamtung
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Paartherapie und Coaching müssen grundsätzlich selbst getragen werden
Preise für Selbstzahler:
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Einzeltherapie (50 Minuten) → GOÄ Ziffer 870, Steigerungsfaktor 3,1*
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Verlängerte Sitzungen nach Absprache entsprechend angepasst
Terminabsagen
In meiner Bestellpraxis arbeite ich mit längeren Vorlaufzeiten. Bitte sagen Sie Termine mindestens 48 Stunden vorher ab, falls Sie verhindert sind. Andernfalls fällt ein Bereitstellungshonorar von 80 € an, das nicht erstattungsfähig ist.