Kosten
Ich bin eine approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit einem Arztregistereintrag der kassenärztlichen Vereinigung für Verhaltenstherapie. Somit bin ich berechtigt, mit allen privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und natürlich Selbstzahlern abzurechnen.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung aller Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen. Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung Verhaltenstherapie richtet sich nach der GÖA, Abschnitt G, Psychotherapie (Ziffer 870; Steigerungsfaktor 3,1).*
Es besteht die Möglichkeit, dass der Kostenträger nicht die volle Gebühr erstattet, sondern z.B. nur bis zum 2,3-fachen Satz und Sie eine Zuzahlung leisten müssen.
Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen
Ich empfehle Ihnen, vor Beginn der Therapie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um zu klären, in welchem Umfang und welcher Höhe Psychotherapie Teil in Ihrem laufenden Versicherungsvertrag ist.In Ihrer Versicherungspolice sollten diese Angaben ebenfalls zu finden sein, z. B. wie viele Stunden erstattet werden und ob ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden muss.
Kostenübernahme durch Beihilfestellen
Bei Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, z.B. als Lehrer/in, übernimmt die Beihilfestelle Anteile der Kosten einer Psychotherapie. Beihilfeberechtigte Personen haben meist eine zusätzliche private Krankenversicherung, um den Teil der Kosten abzudecken, der von der Beihilfe nicht übernommen wird. Der Antrag auf Psychotherapie wird nach den probatorischen Sitzungen bei der Beihilfe gestellt. Die dazu nötigen Formulare erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
Die Beantragung der Psychotherapie und die damit verbundenen Formalitäten werden gemeinsam ausführlich im Erstgespräch geklärt.
Selbstzahler
Die o.g. Formalitäten wie beispielsweise Antragstellung etc. entfallen, wenn sie sich für eine Selbstzahlung entscheiden. Sie können ebenfalls frei über die Dauer der Therapie entscheiden.
Auch hätten Sie dann keinen Eintrag in Ihrer Akte- dies ist z. B. vorteilhaft beim Abschließen einer Kranken-, Berufsunfähigkeits-, oder Lebensversicherung, ebenso bei einer möglichen Verbeamtung.
Paartherapie und Coaching werden von den Krankenkassen generell nicht übernommen und müssen selbst getragen werden.
Die Kosten für eine reguläre 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung für Selbstzahler richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GÖA), Abschnitt G, Psychotherapie (GOÄ-Ziffer 870; Steigerungsfaktor 3,1)*.
Für Paare fallen für 60 min € 140,- an. Wird die Sitzung nach Absprache verlängert, erhöht sich der Satz dementsprechend.
Als Psychotherapeutin betreibe ich eine Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet wird. Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht neu vergeben werden. Aus diesem Grund bitte Sie um rechtzeitige Absage, d.h. 48 Werktagsstunden vor dem vereinbarten Termin, falls Sie die Sitzung nicht wahrnehmen können. Diese Frist macht es möglich, die Sitzungseinheit an einen anderen Patienten weiter zu geben und unnötige Wartezeiten zu reduzieren. Das Bereitstellungshonorar bei nicht fristgerechter Absage beträgt € 60,-. Diese Kosten sind leider nicht erstattungsfähig und müssen vom Patienten selber getragen werden.
*Bei Terminen nach 19 Uhr und am Wochenende erhöht sich der Steigerungsfaktor auf das 3,5-fache.